Hinweisgeber

Whistleblowing, auch als das Hinweisgeber-Verfahren bekannt, stellt ein bedeutsames und schützenswertes Instrument der Kommunikation dar. Über diesen Kanal haben Sie die Möglichkeit, sich entweder anonym oder, falls gewünscht, auch nicht anonym an uns zu wenden.

Die Wahrung der Vertraulichkeit und ein respektvoller Umgang mit sämtlichen betroffenen Parteien stehen bei uns an oberster Stelle. Daher übernehmen wir freiwillig die Verantwortung, Vorgängen, die aus Ihrer Meldung resultieren, gemäß den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) nachzugehen.
Ihre bereitgestellten Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Leitfaden zur Einreichung von Compliance-Fällen

Vor dem Ausfüllen des Formulars für die Einreichung eines Compliance-Falls ist es wichtig, sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Informationen bezüglich des Problems gesammelt haben. Erläutern Sie die Einzelheiten des Compliance-Problems klar und deutlich und belegen Sie Ihre Darstellung mit konkreten Beispielen sowie sämtlichen verfügbaren Nachweisen.

Beschreiben Sie die Art des Problems prägnant und geben Sie alle relevanten Daten oder Ereignisse an. Dieser Schritt ist entscheidend, um den Lösungsprozess zu optimieren und sicherzustellen, dass Ihr Fall mit dem notwendigen Kontext für das betreffende Unternehmen behandelt wird. Wir sind Ihnen dankbar für Ihre Zusammenarbeit bei der Aufrechterhaltung einer konformen und sicheren Umgebung in allen Unternehmensgruppen.


Vielen Dank für Ihre Mitwirkung bei der Sicherstellung einer gesetzeskonformen und sicheren Arbeitsumgebung.

Ihre Meldung

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Kontaktperson

Ihre Ansprechpartnerin für das Hinweisgeberverfahren können Sie auch direkt kontaktieren unter:

Katrin Salewski
Zollhausstraße 27
58640 Iserlohn
Telefon: +49 2371 9673-19
E-Mail: datenschutz@burgtec.de

Aktuell offene Stellen: 2

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